Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die Pflege zu Hause gut und sicher zu gestalten. Für Pflegegeldempfängersind diese Besuche in vielen Fällen verpflichtend, vor allem sind sie aber eine hilfreiche Möglichkeit, Fragen zu klären und mehr Sicherheit im Pflegealltag zu bekommen. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Situation, besprechen mögliche Herausforderungen und geben verständliche Hinweise, die im Alltag wirklich weiterhelfen. Dabei geht es nicht nur um formale Vorgaben, sondern vor allem darum, Angehörige zu entlasten und die Pflege zu Hause langfristig gut zu begleiten.
• Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr
• Bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal
• Bei Pflegegrad 1 freiwillig, wenn Unterstützung gewünscht ist
• Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
• Praktische Hinweise für den Alltag
• Unterstützung und Entlastung für Angehörige
• Informationen zu weiteren Hilfsangeboten
• Nachweis für die Pflegekasse
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Begleitung im Alltag, persönliche Betreuung und entlastende Unterstützung
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Reinigung, Einkaufen und Unterstützung bei alltäglichen Abläufen im Haushalt
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Alle verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung
Wir beraten Sie persönlich und besprechen mit Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation sinnvoll und möglich sind.